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VG Schleswig, 30.03.2017 - 3 B 42/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 166 VwG SH
Polizei- und Ordnungsrecht: Örtliche Zuständigkeit für die Zuweisung einer Unterkunft zur Vermeidung drohender Obdachlosigkeit einer Person - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- wordpress.com
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)
Ein nach § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn aus dieser Verfügung keine Gültigkeitsdauer hervorgeht
- infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)
Örtliche Zuständigkeit für Maßnahmen zur Gefahrenabwehr - einstweilige Anordnung
- infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)
Örtliche Zuständigkeit einer Obdachlosenbehörde
Sonstiges
- sozialberatung-kiel.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Stadt Kiel darf Obdachlose nicht abschieben
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 26.04.1995 - 4 CE 95.1023
Auszug aus VG Schleswig, 30.03.2017 - 3 B 42/17
Es ist insoweit nicht relevant, wo der Betroffene gemeldet ist oder war, bzw. wo er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte, sondern wo er aktuell obdachlos geworden ist oder zu werden droht (vgl. auch BayVGH, B.v. 26.4.1995 - 4 CE 95.1023 - BayVBl. 1995, 729; VG München Beschl. v. 9.3.2017 - M 22 E 17.776, BeckRS 2017, 103613). - VG München, 09.03.2017 - M 22 E 17.776
Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft
Auszug aus VG Schleswig, 30.03.2017 - 3 B 42/17
Es ist insoweit nicht relevant, wo der Betroffene gemeldet ist oder war, bzw. wo er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte, sondern wo er aktuell obdachlos geworden ist oder zu werden droht (vgl. auch BayVGH, B.v. 26.4.1995 - 4 CE 95.1023 - BayVBl. 1995, 729; VG München Beschl. v. 9.3.2017 - M 22 E 17.776, BeckRS 2017, 103613).
- VGH Baden-Württemberg, 23.09.2019 - 1 S 1698/19
Pflicht der Ortspolizeibehörde zum Einschreiten bei unfreiwilliger …
Dass ein Betroffener dadurch darauf Einfluss nehmen kann, wo er obdachlosenrechtlich unterzubringen ist, ist im Hinblick auf das in Art. 11 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf Freizügigkeit grundsätzlich - bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs - hinzunehmen (…vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.08.2019, a.a.O., v. 27.10.2017 - 4 CE 17.663 - BayVBl. 2018, 559 und v. 21.09.2006 - 4 CE 06.25465 - BayVBl. 2007, 439;… SächsOVG, Beschl. v. 26.01.2016, a.a.O.; Schl.-Holst. VG, Beschl. v. 30.03.2017 - 3 B 42/17 - juris).